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Geschrieben von: Andrea Fasch   
Dienstag, 10. Juli 2007 00:00

Den Ausweis, bitte!
In Zukunft werden auch Pferdehalter in Belgien um die Ausweispapiere ihrer Reitsportgefährten gebeten. Die Abläufe der Passerstellung sind inzwischen gut gegliedert und die zuständigen Personen in der Regel auch über alle Möglichkeiten informiert.

Wie sieht es nun für den Pferdehalter in der Realität aus?

Vor dem Gesetz gilt jedes Pferd (wie alle anderen Equiden – Ponys, Zebras, Esel, Mulis) vom Moment seiner Geburt an als potenzielles Lebensmittel, das zu jedem Zeitpunkt seines Lebens zur menschlichen Nahrung werden könnte. Um den Verbraucher vor Belastungen durch Rückstände von Medikamenten zu schützen, beschloss die Europäische Union, den Lebenslauf eines Equiden lückenlos nachprüfbar zu machen indem man jedem dieser Tiere Ausweispapiere beigibt, die Behandlungen und Medikamentengaben nachweisen, aber auch das Lebewesen klar identifizieren.

Hört sich dies im ersten Moment für einen Pferdehalter- der meist sein Pferd mehr als Freund denn als Brotbelag betrachtet - grausam an, so bietet dieser Pass doch auch viele Vorteile. Z.B. müssen Medikamentengaben eingetragen werden – was beim Kauf eines Pferdes wichtige Informationen über eventuell bestehende Krankheiten oder einmal durchlebte Komplikationen liefert. Und – das wichtigste – das Pferd ist klar identifizierbar und der Pferdediebstahl wird stark behindert.


In Belgien hat man sich daher dazu entschieden, das jeder Equide mittels eines Chips gekennzeichnet werden muss. Dieser Chip ist mit einer Nummer programmiert, die registriert wird. Und diese Chipnummer wird in den Equidenpass eingetragen. Dies hat den Vorteil, das man das sehr umstrittene Brennen und Tätowieren einspart. 

Wie bekomme ich den Equidenpass?

Die Organistation „Confédération Belge Du Cheval asbl“ ist die für die Registrierung zuständig. Man findet sie im Internet unter www.idchevaux.be dort sind die Papiere als Download verfügbar. Auch sind alle Informationen dort verfügbar in niederländischer und französischer Sprache.

Grundsätzlich gilt also:

Ich als Besitzer fülle das Formular der CBDC aus und schicke es an die Confédération.

Die Confédération sendet dem im Formular eingetragenen Tierarzt die Papiere zur Beschreibung des Pferdes zu. Dieser vereinbart mit mir einen Termin. An diesem Termin wird entweder der vorhandene Chip ausgelesen oder ein Chip implantiert. Auch wird eine Zeichnung mit genauer Beschreibung des Pferdes gemacht. Dies sendet der Tierarzt an die CBDC zurück und ich erhalte nach Fertigstellung den Equidenpass. Die Kosten kassiert der Tierarzt und leitet den Betrag der CBDC an diese weiter.

Nun gibt es aber mehrere Möglichkeiten

  • Mein Pferd hat Papiere und ist in einem belgischen Stutbuch eingetragen -> Ich möchte den Equidenpass dieser Vereinigung. Dazu fülle ich das Formular der CBDC aus und sende dies an den Zuchtverband meines Pferdes. Diese kontaktier die CBDC, sendet dem Tierarzt die Papiere....
  • Mein Pferd hat Papiere, ist aber nicht im Stutbuch und ich lege keinen Wert auf einen speziellen Equidenpass, so trage ich dieses so in die Papiere ein. Ich erhalte den Equidenpass der CBDC. Das gleiche gilt bei Pferden ohne Papiere.
  • Mein Pferd hat bereits einen Equidenpass der gültige EU Standards erfüllt, es hat aber keinen Chip – ich sende die Papiere an die CBDC oder den Zuchtverband und vermerke das ich den Equidenpass bereits besitze. Der Tierarzt braucht dann nur noch zum Setzen des Chips zu kommen.
  • Besitze ich einen Equidenpass, der den Standard nicht erfüllt, muss ein neuer, gültiger ausgestellt werden.
    Hat mein Pferd bereits einen Chip, aber noch keinen Pass, so wird beim Termin für den Equidenpass nur der Chip neu ausgelesen und die Pferdebeschreibung gemacht – es muss kein neuer Chip gesetzt werden! Klar festgelegt ist, das der Chip auf der linken Seite des Pferdehalses gesetzt werden muss. Sitzt er woanders, muss in diesem Falle ein zweiter Chip gesetzt werden.

Welche Informationen werden im Equidenpass festgehalten?

Besitzer, Sanitärverantwortlicher (Stallbesitzer wenn vom Besitzer abweichend), der zuständige, verantwortliche Tierarzt, alle Informationen zum Pferd/Equiden, die Klassifizierung als Schlachtpferd/Nichtschlachtpferd und den Platz, an dem das Pferd sich normalerweise aufhält (Stalladresse z.B.)


Was bedeutet „Schlachtpferd“ und „Nicht zur Schlachtung bestimmt“ für mich und mein Pferd?

Manche Tiermedikamente sind nicht rückstandsfrei abbaubar und bleiben lebenslänglich im Pferdekörper. Oder sie halten sich sehr lange unbemerkt im Pferd auf. Wird das Pferd nun zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet, warum auch immer, so ist das Fleisch des Tieres nicht als Lebensmittel geeignet.
Diese Medikamente, die manchmal aber lebensrettend sein können, dürfen bei Pferden, die zur Schlachtung bestimmt sind nicht verwendet werden. Werden sie doch benutzt, so wird das Pferd sofort zum „nicht zur Schlachtung bestimmten Tier“ und der Status muss angepasst werden.

Das bedeutet jedoch, das die Eintragung als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ unabänderlich ist. Sie ist auch nicht Änderbar, wenn das Pferd niemals diese Medikamente erhielt und am Ende seines Lebens doch geschlachtet werden soll. Und sie ist auch beim Verkauf nicht abzuändern! Das bedeutet, das man ein Pferd, das als „nicht zur Schlachtung geeignet“ auch nicht am Ende seines Lebens gegen Geld bei einem Metzger eintauschen kann, sondern es nur kostenträchtig einschläfern lassen kann.

Eine folgenschwere Entscheidung also, die aber auch das Verantwortungsbewusstsein des Pferdebesitzers anspricht, denn dieser ermöglicht seinem Partner durch den Ausschluss der Schlachtung auch, das diesem alle notwendigen Behandlungen zu Gute kommen können – und, das nicht der nächste Besitzer das Tier aus finanziellem Interesse schlachten lässt.


Die Terminabfolge:

  • Zum 1. Juli 2006 mussten alle Pferde, die geschlachtet werden sollten vor der Schlachtung identifiziert werden, außerdem mussten alle Pferde vor Transport oder Export erfasst werden, bevor sie aus Belgien ausreisen durften.
  • Zum 1. Juli 2007 müssen alle in 2006 geborenen Fohlen sowie alle an Turnieren und Ausstellungen teilnehmenden Pferde und solche, die den Besitzer wechseln, Papiere besitzen.
  • Zum 1. Juli 2008 müssen alle anderen Equiden den Equidenpass besitzen.
 
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